Verpackungsgesetz
Am 01.01.2019 ist das Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft getreten.
Informationen zum neuen Verpackungsgesetz
Das Verpackungsgesetz nimmt das Prinzip der erweiterten Produktverantwortung von Herstellern und Importeuren von Waren in den Fokus.
Die Produktverantwortung schließt explizit und ausdrücklich das Recycling von Verpackungsmaterialien ein.
Das Verpackungsgesetz soll:
- Das Recycling von Verpackungen fördern.
- Die Recyclingquoten erhöhen.
- Verpackungungsabfälle nach Möglichkeit vermeiden.
Wem betrifft das Verpackungsgesetz?
- Alle Händler und Hersteller von Waren, die Verpackungen in Deutschland in Umlauf bringen.
Welche Arten von Verpackungen gibt es?
Es gibt:
- Produktverpackungen.
- Versandverpackungen.
- Serviceverpackung.
- Umverpackungen.
Was ändert sich durch Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes?
Es wurde eine Zentrale Stelle geschaffen, um die Transparenz in der Lizenzierung zu stärken und die Vollzugsbehörden bei der Bekämpfung der Unterlizenzierung zu unterstützen. Ziel ist eine Verpackungsentsorgung auf einer nachhaltigen und wettbewerbsneutralen Grundlage.
Weitere Information finden Sie hier: https://www.verpackungsregister.org/
Oder hier: https://www.verpackungsregister.org/information-orientierung/hilfe-erklaerung/themenpapiere/
Müssen Verpackungen, die von Privatpersonen erworben werden auch an einem Dualen System beteiligt werden?
Ja, die Verpackungen müssen an einem Dualen System beteiligt werden, die von Privatpersonen, Vereinen und anderen nicht gewerbsmäßig Tätigen erworben werden.
Kann ich auf Nord-Pack.com Verpackungen kaufen, die bereits an einem Dualen System beteiligt wurden?
Wenn Sie kein Onlinehändler oder Wiederverkäufer sind, können Sie bei uns Verpackungen erwerben, die durch uns bei einem Dualen System beteiligt werden. Wir sind im Verpackungsregister LUCID registriert und haben einen Vertrag mit dem Dualen System Noventiz.
1. Sie haben die Möglichkeit bei Ihrer Bestellung, Verpackungen mit einer von uns durchgeführten Lizens zu erwerben. Bitte Wählen SIe hierzu im Auswahlmenü den richtigen Reiter. (zzg. Lizensgebühr)
2. Sie haben auch die Möglichkeit die Lizensierung selbst durchzuführen. Hierzu wählen Sie bitte im Auswahlmenü den richtigen Reiter. (Käufer ist im Verpackungsregister LUCID registriert.)